Programmatische Zeitung · In Echtzeit gesetzt
adon3
Die Real-Time-Bidding-Börse
Die Charta der Börse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Januar 2026 · Von allen zum Parkett zugelassenen Parteien angenommen · Rev. 37
Artikel I

Zulassung zum Parkett

Zugelassen werden Konten von Käufern, Verkäufern und Publishern, die die Registrierung abschließen und diese Charta annehmen. Adon3 kann die Zulassung verweigern oder aussetzen, wenn Betrug, ein Richtlinienverstoß oder Zahlungsverzug vermutet wird.

Artikel II

Durchführung der Auktionen

Alle Transaktionen werden über Echtzeitauktionen abgewickelt. Gebote und Angebote sind nach Abgabe für die betreffende Impression verbindlich. Adon3 betreibt Erst- und Zweitpreisauktionen entsprechend der Konfiguration je Endpunkt.

Artikel III

Lieferkettentransparenz

Jede Partei sichert die Richtigkeit ihrer sellers.json- und Lieferketten-(schain-)Deklarationen zu. Unvollständige oder gefälschte Ketten können abgewiesen und das verantwortliche Konto gesperrt werden.

Artikel IV

Traffic-Qualität

Die Parteien dürfen keinen betrügerischen, botgenerierten oder falsch dargestellten Traffic einbringen. Adon3 wendet Betrugsfilterung an und behält sich vor, Zahlungen für ungültige Aktivität einzubehalten.

Artikel V

Gebühren und Abrechnung

Es fallen keine Einrichtungsgebühren an. Die Börsenmarge wird in der Plattform ausgewiesen. Publisher-Auszahlungen werden zum monatlichen Abrechnungstermin erstellt und nach Net 15 ab Freigabe abgerechnet, über die angebotenen Wege, vorbehaltlich der Verifizierung, des Mindestbetrags des gewählten Wegs und etwaiger Einbehalte für strittige Aktivität. Ein Guthaben unterhalb des Mindestbetrags wird in die nächste Periode übertragen.

Artikel VI

Reporting und Abstimmung

Die in den Berichten ausgewiesenen Zahlen sind auf die Impression abgestimmt und stellen den maßgeblichen Datensatz dar. Abweichungsmeldungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der betreffenden Periode zu erheben.

Artikel VII

Daten und Datenschutz

Jede Partei ist für die rechtmäßige Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten im Gebotsstrom sowie für die Beachtung der geltenden Einwilligungssignale verantwortlich. Adon3 verarbeitet Daten ausschließlich zum Betrieb der Börse.

Artikel VIII

Geistiges Eigentum

Die adon3-Plattform, ihre Marken und ihre Dokumentation bleiben Eigentum der Crimson Vana Limited. Nichts in dieser Charta gewährt einer Partei Rechte über die bestimmungsgemäße Nutzung der Börse hinaus.

Artikel IX

Haftung

Die Börse wird „wie verfügbar“ bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Adon3 nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden; die Gesamthaftung ist auf die in den vorangegangenen drei Monaten gezahlten Gebühren begrenzt.

Artikel X

Änderung und Beendigung

Adon3 kann diese Charta durch einen auf dieser Seite veröffentlichten Hinweis ändern. Die fortgesetzte Nutzung gilt als Annahme. Jede Partei kann ein Konto schließen; vor der Schließung entstandene Pflichten überdauern die Beendigung.

Artikel XI

Die Vertragspartei

Adon3 wird betrieben von Crimson Vana Limited, eingetragen in England und Wales unter der Handelsregisternummer 15885604, mit eingetragenem Sitz in 128 City Road, London, EC1V 2NX. Diese Charta unterliegt dem Recht von England und Wales; Mitteilungen sind an den eingetragenen Sitz oder an [email protected] zu richten.

§ 01–11

Diese Charta regelt die Nutzung der adon3-Börse durch jede Partei. Auslegungsfragen können vor der Zulassung eines Kontos zum Parkett an den Onboarding-Desk gerichtet werden.

sellers.json · schain durchgesetzt · OpenRTB 2.5 / 2.6 / 3.0 · XML
Gedruckt an der offenen Börse
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